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Informationen für Patient*innen

Vor Beginn der Therapie

Ärztliche Heilmittelverordnungen sind in der Regel 28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
Die Behandlung muss innerhalb dieses Zeitraums begonnen werden.

Wird die Therapie nicht fristgerecht aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und es ist eine neue ärztliche Ausstellung erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin daher zeitnah nach Erhalt der Verordnung.

Ihr erster Termin

Für einen reibungslosen Ablauf planen Sie bitte einige Minuten zusätzliche Zeit ein.

Anmeldung & Verordnung

Bitte melden Sie sich beim Eintreffen an der Rezeption an.
Ihre Krankenversicherungskarte wird eingelesen und Ihre Daten werden abgeglichen.
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Heilmittelverordnung. Bitte bringen Sie diese zum ersten Termin mit.
Eine Therapie ohne Verordnung ist ausschließlich im Rahmen einer zuvor vereinbarten Selbstzahlerleistung möglich.

Unterlagen

Bitte geben Sie vorhandene Unterlagen an der Rezeption ab
(z. B. Anamnesebögen, Berichte, Honorarvereinbarung).
Fehlende Dokumente können vor Ort unterzeichnet werden.
Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen im Bereich Dokumente & Formulare digital ausfüllbar zur Verfügung.

Ablauf & Terminplanung

Der erste Termin dient der ausführlichen Anamnese, Befunderhebung und Zielklärung.
Die Dauer richtet sich nach Verordnung und Behandlungsziel.
Die genaue Terminlänge teilen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung mit.

Kleidung & Vorbereitung

Bitte tragen Sie bequeme Kleidung.
Bei Physiotherapie oder Trainings-therapie empfehlen wir geeignete Bewegungs- bzw. Sportkleidung.

Für eine differenzierte Befunderhebung kann es erforderlich sein, bestimmte Körperbereiche freizumachen.
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass gegebenenfalls eine Untersuchung in Unterwäsche erfolgt.

Für die Physiotherapie bringen Sie bitte ein eigenes, körpergroßes Handtuch mit. Straßenschuhe bleiben im Wartebereich. Für Kinder sind dicke Socken oder Hausschuhe ausreichend. Für Erwachsene sind bei aktiven Übungen und für die Trainingstherapie saubere Sportschuhe für den Innenbereich erforderlich.

Persönliche Gegenstände können während der Behandlung in Schließfächern aufbewahrt werden.

Terminorganisation & Absagefrist

Unsere Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem. Die vereinbarte Behandlungszeit ist exklusiv für Sie reserviert. Termine sind verbindlich.

Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird der Ausfall gemäß Behandlungsvertrag in Rechnung gestellt.

Bitte erscheinen Sie pünktlich. Bei Verspätungen kann die Behandlungszeit in der Regel nicht verlängert werden.

Die Terminplanung erfolgt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Therapieformen und individueller Zeitfenster. In Einzelfällen kann es daher zu Anpassungen kommen.

Über Änderungen informieren wir Sie – sofern gewünscht – per E-Mail, über die TheraConnect-App oder über einen aktualisierten Terminzettel.
Maßgeblich ist jeweils der zuletzt ausgegebene Terminzettel.

Warteliste & Terminvergabe

Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Therapieplätze kann es in einzelnen Fachbereichen zu Wartezeiten kommen.
In diesem Fall führen wir eine strukturierte Warteliste.
Hierbei erfassen wir Verfügbarkeit, therapeutischen Bedarf sowie relevante organisatorische Rahmenbedingungen.

Sobald ein passender Therapieplatz frei wird, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Die Vergabe erfolgt entsprechend der fachlichen Einschätzung und der zeitlichen Passung.

Sollte sich Ihre Situation ändern oder kein Bedarf mehr bestehen, bitten wir um kurze Rückmeldung.

Folgeverordnungen

Ziel unserer Therapie ist es, Patient*innen zu befähigen, Fortschritte eigenständig zu stabilisieren und Inhalte nachhaltig in den Alltag zu integrieren.
Eine Therapie erfolgt daher nur so lange, wie sie medizinisch sinnvoll und notwendig ist.

Besteht weiterhin Behandlungsbedarf, ist für die Fortführung eine gültige ärztliche Verordnung erforderlich.

Bitte kümmern Sie sich in diesem Fall rechtzeitig um eine Folgeverordnung.
Nur so kann eine lückenlose Terminplanung erfolgen.

Verordnungen dürfen sich – bei identischem Inhalt – nicht überschneiden und müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen begonnen werden.
Ohne vorliegende gültige Verordnung können Termine nicht fortgeführt werden.

Können Patient*innen die Organisation nicht selbst übernehmen, bitten wir Angehörige oder gesetzliche Vertretungen, die rechtzeitige Beschaffung der Verordnung zu veranlassen.
In organisatorischen Ausnahmefällen unterstützen wir bei der Anforderung einer Verordnung. Dies stellt jedoch keinen Regelfall dar.

Gesetzliche Zuzahlung

Bei gesetzlichen Heilmittelverordnungen ist eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung zu leisten.
Sie beträgt 10 % der Behandlungskosten zzgl. 10 € je Verordnung.

Die Zuzahlung ist keine Gebühr unserer Einrichtung, sondern eine gesetzliche Vorgabe der Krankenkassen. Wir sind verpflichtet, diese einzuziehen.
Die Zuzahlung ist vor bzw. spätestens beim ersten Termin zu entrichten.
(Ausnahme: Blankoverordnungen – hier erfolgt die Berechnung nach Abschluss des Verordnungszeitraums.)Die Zahlung ist bar, per EC-Karte oder per Überweisung möglich.

Von der Zuzahlung befreite Patient*innen legen bitte vor Behandlungsbeginn einen gültigen Befreiungsnachweis vor.
Patient*innen unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit.

Blankoverordnung

Beginn & Gültigkeit

Eine Blankoverordnung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Der Verordnungszeitraum beträgt 16 Wochen ab Behandlungsbeginn. Unterbrechungen verlängern diesen Zeitraum nicht.
Eine weitere Blankoverordnung kann erst nach vollständigem Abschluss des 16-Wochen-Zeitraums begonnen werden.

Durchführung der Therapie

Bei einer Blankoverordnung legen die behandelnden Therapeut*innen Art, Umfang und Dauer der Therapie fest. Grundlage ist die fachliche Befunderhebung.
Diese Regelung ermöglicht es, die Behandlung am tatsächlichen Verlauf und am individuellen Bedarf auszurichten.
Die Planung erfolgt im ersten Termin in Abstimmung mit Ihnen und kann im Verlauf angepasst werden.
Innerhalb einer Verordnung können verschiedene Heilmittelarten kombiniert werden.

Zuzahlung

Da der tatsächliche Leistungsumfang erst am Ende feststeht, wird die gesetzliche Zuzahlung nach Abschluss des Verordnungszeitraums berechnet.
Sie setzt sich zusammen aus:

  • 10 € Verordnungsgebühr
  • 10 % der Gesamtkosten aller erbrachten Leistungen

Über die konkrete Höhe informieren wir Sie nach Abschluss der Behandlung.

Privatversicherte: Unterstützung bei Kürzungen

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage einer privaten Heilmittelverordnung gemäß unserer Honorarvereinbarung.
Als Berechnungsgrundlage dient der Regelsatz der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Multiplikationsfaktor. Dieser berücksichtigt Qualifikation, Zeitaufwand, Behandlungsumstände und regionale Rahmenbedingungen.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Vertragspartner*innen und Kostenschuldner ist die behandelte Person bzw. die gesetzliche Vertretung. Die Vergütung ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch die Versicherung vollständig und fristgerecht zu begleichen.

Bitte prüfen Sie vor Behandlungsbeginn eigenständig, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Unterstützung bei Kürzungen
Sollte es zu Kürzungen oder Ablehnungen kommen, bieten wir Ihnen Unterstützung an.

Aufgrund unserer Kooperation mit der Buchner & Partner GmbH haben Sie die Möglichkeit, einen dort angebotenen spezialisierten Prüfservice kostenfrei zu nutzen. Hierfür erhalten Sie von uns eine rote PIN-Code-Karte.

Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.

Therapieberichte & Kommunikation mit Ärzt*innen

Sofern erforderlich oder ärztlich angefordert, erstellen wir Therapieberichte zum Behandlungsverlauf.

Diese werden in der Regel direkt elektronisch an die verordnende ärztliche Person übermittelt.

Bei Bedarf sprechen Sie uns gerne an.

Aktive Mitarbeit in der Therapie

Gesundheit ist Teamwork.

Therapie ist ein gemeinsamer Prozess zwischen Patient*innen, Therapeut*innen und – bei Kindern – den Bezugspersonen.

Der Behandlungserfolg hängt wesentlich davon ab, wie Inhalte und Übungen im Alltag umgesetzt werden.

Regelmäßige Eigenübungen und die Integration therapeutischer Impulse in den Alltag unterstützen nachhaltige Veränderungen.

Informationen für Eltern

Ersttermin & Anamnese

Zum ersten Termin begleitet in der Regel eine sorgeberechtigte Person das Kind. Bei Bedarf darf Ihr Kind gern ein vertrautes Kuscheltier oder einen persönlichen Gegenstand mitbringen.

Der erste Termin dient der Befunderhebung und der gemeinsamen Zielklärung.

Hierfür ist es erforderlich, dass Eltern bzw. Bezugspersonen Fragen zur Entwicklung, zum Alltag und zu bisherigen Beobachtungen beantworten.

Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein und bereiten Sie sich – sofern möglich – auf entsprechende Fragen vor.

Rolle der Eltern im Therapieverlauf

Kindertherapie ist ein gemeinsamer Prozess zwischen Kind, Eltern und Therapeut*innen.

Abhängig von Alter, Entwicklungsstand und Therapieziel kann es fachlich sinnvoll sein, dass das Kind zeitweise allein mit der Therapeutin bzw. dem Therapeuten im Raum arbeitet.

Dies kann die Selbstständigkeitsentwicklung fördern und dem Kind ermöglichen, eigene Erfahrungen im geschützten Rahmen zu machen.

In anderen Situationen ist eine aktive Beteiligung der Eltern innerhalb der Therapie ausdrücklich vorgesehen – beispielsweise bei beratungsorientierten oder alltagsbezogenen Therapieansätzen.

Die Entscheidung über Form und Umfang der Einbindung erfolgt individuell und basiert auf der fachlichen Einschätzung der behandelnden Therapeut*innen.

Unabhängig davon bleiben Eltern wichtige Ansprechpartner*innen und übernehmen weiterhin Verantwortung für die Umsetzung im Alltag. Regelmäßiger Austausch ist Bestandteil der Behandlung.

Organisation im Verlauf

In einzelnen Fachbereichen erhält Ihr Kind zu Beginn der Behandlung eine Therapiemappe.

Diese ist ab dem zweiten Termin regelmäßig mitzubringen.

Für einen kurzen Austausch planen wir am Ende der Einheit in der Regel einige Minuten ein.

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