Erweiterte Ambulante Physiotherapie
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine ärztlich verordnete, multimodale Rehabilitationsmaßnahme. Wir führen die EAP in unserem ambulanten Rehazentrum in Neustadt am Rübenberge durch.
Sie kommt zum Einsatz, wenn eine reguläre Heilmittelverordnung nicht ausreicht und eine intensivere Rehabilitation erforderlich ist – beispielsweise nach einer Operation oder einem Unfall.
Ziel ist die Wiederherstellung von Funktion, Belastbarkeit und – sofern relevant – beruflicher Einsatzfähigkeit.
Wann wird eine EAP verordnet?
- nach Operationen am Bewegungsapparat
- nach Arbeits-, Wege- oder Sportunfällen
- bei erheblichen Funktions- und Belastungseinschränkungen
- bei komplexem oder verzögertem Rehabilitationsverlauf
Häufig erfolgt die Verordnung im Rahmen eines Berufsgenossenschafts- oder Unfallversicherungsfalls.
Dauer und Umfang der EAP
Die Maßnahme ist zeitlich klar begrenzt.
- Tägliche Behandlungsdauer von 2-3 Stunden
- 3-5 Behandlungstage pro Woche
- Zeitraum von 14 Tagen bei der ersten Verordnung für Maßnahmen über die BG oder über gesetzliche Unfallversicherungen (bei den anderen Kostenträgern entscheidet die behandelnde Ärzt*in, wie viele Therapietage beantragt werden)
Im Unterschied zur klassischen Physiotherapie handelt es sich um ein kombiniertes Rehabilitationsprogramm mit mehreren Therapieeinheiten pro Behandlungstag.
Bestandteile der Maßnahme
Die EAP verbindet verschiedene therapeutische Bausteine innerhalb eines abgestimmten Behandlungsplans.
- Physiotherapie
- Physikalische Therapie (z. B. Elektrotherapie, Wärme- oder Kälteanwendungen)
- Medizinische Trainingstherapie
- ggf. Ergotherapie
Die Kombination der Maßnahmen ermöglicht eine intensive und belastungsorientierte Rehabilitation.
Ablauf
Zu Beginn erfolgt eine Eingangsdiagnostik. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Therapie- und Trainingsplan erstellt.
- regelmäßige Verlaufskontrollen
- Anpassung der Trainingsintensität
- interdisziplinäre Abstimmung
- bei Bedarf Rückmeldung an die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt
Ziel ist eine funktionelle Stabilisierung mit Orientierung an alltags- und berufsrelevanten Anforderungen.
Qualität und Zulassung
Die Durchführung der EAP ist an spezifische personelle, apparative und räumliche Voraussetzungen gebunden.
Unser Zentrum in Neustadt am Rübenberge verfügt über die entsprechende Zulassung zur Durchführung der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie.
Ihr Weg zur EAP
Private Krankenversicherung, Polizei, Feuerwehr & Bundeswehr
Ihre behandelnde Ärztin / Ihr behandelnder Arzt stellt ein Privatrezept mit Diagnose und Anzahl der Behandlungstage aus. Bitte lassen Sie uns dieses zukommen. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag für den jeweiligen Kostenträger. Nach Kostenzusage vereinbaren wir gemeinsam die Behandlungstermine.
Verordnungen der Bundeswehr sind nicht genehmigungspflichtig. Sobald uns die Verordnung vorliegt, können Termine vereinbart werden. Für Beschäftigte von Polizei und Feuerwehr gelten unterschiedliche Genehmigungsvorschriften. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme.
EAP bei Berufsgenossenschaft (BG)
Nach einem Wege-, Sport- oder Arbeitsunfall kann die Erweiterte Ambulante Physiotherapie zu Lasten der Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung durchgeführt werden.
In diesem Fall stellt eine Durchgangsärztin / ein Durchgangsarzt die Verordnung aus. Die Genehmigung erfolgt durch den jeweiligen Kostenträger. Bitte lassen Sie uns die Verordnung zukommen. Nach Kostenzusage vereinbaren wir Ihre Behandlungstermine.
Alternativ können einzelne Komponenten der EAP im Rahmen einer Heilmittelverordnung auch ohne Genehmigung durchgeführt werden. Sprechen Sie uns an – wir kümmern uns um die Genehmigung Ihrer EAP und stehen für Rückfragen zur Verfügung.